STEPHANIE GELSHEIMER-FRIEDRICHS
RECHTSANWÄLTIN & MEDIATORIN
FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT
Rechtsanwältin Stephanie Gelsheimer-Friedrichs ist namensgebende Inhaberin der Kanzlei und seit über 30 Jahren als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Medizin- und Arztrechts. Als eine der ersten Rechtsanwälte bundesweit hat sie Anfang 2006 den Titel Fachanwalt für Medizinrecht erworben und ist seitdem ausschließlich und umfassend im medizinrechtlichen Bereich tätig. Sie kann auf eine Vielzahl erfolgreicher und langjähriger Mandatsbeziehungen zurückblicken.
Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl Ärzte und Zahnärzte, Praxen, ärztliche Gemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), überregionale Kooperationen sowie Heilmittelerbringer als auch Patienten, die sie mit großem Einfühlungsvermögen vertritt.
Werdegang:
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Studium der Rechtswissenschaften (Goethe-Universität Frankfurt)
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Anwaltszulassung
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Tätigkeit in der Medizinrechtskanzlei Koch & Kollegen
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Partnerin der Kanzlei Koch & Kollegen
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Fachanwältin für Medizinrecht
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Ausbildungslehrgang "Mediation für Rechtsanwälte"
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Partnerin der Kanzlei Buhlmann & Kollegen
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Gründung der eigenen Kanzlei
Mitgliedschaften:
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Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
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Mitglied des Vereins Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
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Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht
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Regelmäßige Teilnahme an den Frankfurter Medizinrechtstagen

Die anwaltliche Tätigkeit wird von fachlich versierten Rechtsreferendaren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten sowie weiteren Mitarbeitern sowohl fachlich als auch organisatorisch unterstützt. Sie alle sind wertvolle Mitglieder des Teams, sichern reibungslose Prozessabläufe und sind oft erste Ansprechpartner unserer Mandanten.




